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Dokumentation nach BtmVV
Der Medinizer dokumentiert jeden Zu- und Abgang entsprechend den gesetzlichen Vorschirften der BtMVV §13 u. §14 und BtMG §17. Der Medinizer bietet sowohl eine praxisbezogene als auch patientenbezogene Dokumentation. Dabei kann die Dokumentation je Arzt oder gemeinschaftlich erfolgen.
Für Methadon und Levomethadon kann eine vereinfachte praxisbezogene Dokumentation erfolgen. Hierbei wird am Monatsanfang die benötigte Gesamtmenge für den Monatsbedarf (für alle Patienten) bestellt. Am Monatsende werden die tatsächlichen Vergaben auf die entsprechenden Patienten verrechnet.
Fertigarzneimittel wie Buprenorphin müssen patientenbezogen bestellt und dokumentiert werden.
Patientenbezogene Dokumentation
Zugänge von Fertigarzneien müssen patientenbezogen dokumentiert werden. Dabei reicht es nicht aus, die für den Patienten vorgehaltene Gesamtmenge auszugeben, sondern es muss auch nach Wirkstoffmenge und Hersteller des Präparats unterschieden werden. (siehe BtMVV §13 u. §14 und BtMG §17)
Bsp. Buprenorphin
Buprenorphin liegt in 8mg, 2mg und ggf. in 0,4mg vor. Erhält ein Patient 10mg Buprenorphin, so sind das 1x8mg und 1x2mg. Der Medinizer dokumentiert dies auch genauso, so dass die Bestände getrennt nach 2mg und 8mg ausgewiesen werden. Darüber hinaus muss auch der Hersteller (z.B. aufgrund von Rabattverträgen mit den jeweiligen Krankenkassen) berücksichtigt werden, da es sich um unterschiedliche Chargen handelt. Mit anderen Worten 2mg Buprenorphin von Hersteller A sind getrennt von 2mg Buprenorphin des Herstellers B zu dokumentieren.
Der Medinizer berücksichtigt dies schon beim Wareneingang, indem er für jede Packung ein Etikett mit dem Namen des Patienten, dem Präparat und Hersteller, sowie einer internen Chargennummer ausgibt. Bei der Vergabe wird dann angegeben, aus welcher Packung die Tablette zu entnehmen ist. So wird sichergestellt, dass die Dokumentation den Vorgaben durch die BfArm entspricht.
Praxisbezogene Dokumentation
Neben der patientenbezogenen Dokumentation ist in manchen Fällen auch eine praxisbezogene Dokumentation möglich. Dies betrifft Methadon und Levomethadonals Praxisbestand, wenn alle Patienten aus einer Charge bedient werden können. Diese Form der Dokumentation wird ebenfalls vom Medinizer unterstützt.
Der Vorteil dieser Form der Vergabe und Verwaltung ist, dass es einen zentralen Bestand gibt. Es muss also keinem Patienten zugeordnet werden. Die Vergaben werden selbstverständlich patientenbezogenen dokumentiert, aber der Bestand ist nur der Praxis/dem Arzt zugeordnet.
Am Ende des Monats werden dann Verrechnungsrezepte für die Patienten erstellt werden. Auf diese Weise wird die Menge der Vernichtungen deutlich reduziert und es wird wirtschaftlicher gearbeitet, da es keine Restmengenvernichtung gibt.
Vermeidung von Restmengenvernichtung
Restmengen enstehen vor allem aus folgenden Gründen:
- Patient verlässt die Praxis
- Patient wechselt das Substitut
- Patient erhält eine andere Dosierung
Bei patientenbezogenen Beständen dürfen diese Subtitutionsmittel nur dem jeweiligen Patienten verabreicht werden. Das heißt die Restbestände können nicht weiter verwertet und müssen vernichtet werden. Dies entfällt, wenn der Bestand bis zur Vergabe dem Arzt / der Praxis zugeordnet ist, und erst im Anschluss entsprechend mit dem Patienten verrechnet wird.